THE BLOG

26
Sep

Verdacht auf nichtiges Wohnungseigentum?

Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerwohnung ist gesetzlich gemäß § 3 Abs 3 WEG 2002 nicht möglich und daher nichtig. Bei Verdacht auf solch eine Widmung sollten Sie die Parifizierungsgrundlagen prüfen.

Continue Reading..

18
Sep

Löst ein Kaufanbot bereits Grunderwerbsteuer aus?

Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht. Continue Reading..

18
Sep

Der Unterschied zwischen Wohnungsgebrauchsrecht und Fruchtgenussrecht

Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender.Continue Reading..

17
Sep

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot schützt Ihren Grundbesitz!

Durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch können Sie den Bestand Ihres Eigentums sicherstellen. Dieses Instrument verhindert auch, dass Gläubiger auf Ihre Liegenschaft zugreifen können.Continue Reading..

15
Sep

Mehr Sicherheit beim Kauf einer Liegenschaft vom Bauträger

Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.

Das Bauträgervertragsgesetz ist anzuwenden, wenn der Erwerber mehr als € 150,– pro m² vor Fertigstellung vorauszahlen muss. Dabei sind auch Zahlungen an Dritte (etwa für Sonder­wünsche) zu berücksichtigen, wenn sie auf dem Vertrag beruhen oder vom Bauträger vorgegeben sind.

Die mit 01.07.2008 in Kraft getretene Novelle zum Bauträgervertragsgesetz bietet dem Käufer u.a. dadurch mehr Sicherheit, dass 2 % des Kaufpreises erst nach Ablauf von 3 Jah­ren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes zu bezahlen sind, soferne der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garan­tie oder Versicherung gesichert hat. Damit ist zu Gunsten des Käufers ein Haftrücklass in Höhe von 2 % des Kaufpreises normiert.

14
Sep
13
Sep

KMU-Fördermittel für Grunderwerb und Baukosten

Durch ERP-Fördermittel können innovative Klein- und Mittelbetriebe günstige Finanzierungen für den Erwerb von Grundstücken und für die Errichtung von Betriebsgebäuden erhalten.

Das ERP-Programm unterstützt technologisch anspruchsvolle Investitionsprojekte mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten. Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die in einem nationalen Regionalfördergebiet Investitionen tätigen, können diese Förderung in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Förderkredite bewegt sich zwischen € 100.000 und € 7.500.000.

Förderbar sind:

  • Grunderwerb bei Betriebsansiedlung und – neugründung
  • Bauinvestitionen inklusive Bauplanung
  • Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen
  • Kosten für immaterielle Anlagengüter (Patente, Lizenzen)
  • Beratungskosten

Nicht förderbar sind:

  • Kosten die vor Antragsstellung angefallen sind
  • Kosten für Ersatzinvestitionen und gebrauchte Anlagengüter

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen ERP-Kredit.Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, wobei bis zu 3 Jahre tilgungsfrei sein können.Förderzinssätze:1,75 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit2,25 % p.a. in der Tilgungszeit3.75 % p.a. (sprungfix) bei Laufzeit > 6 JahreAls Kosten fallen beim ERP-Fonds einmalig 0,9 % an.Mehr Informationen unter erp-fonds.at

11
Sep

Prinzipien des Pfandrechtes und der Hypothek

Das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht (Hypothek) räumt dem Gläubiger ein gegen jedermann geltendes Recht zur vorzugsweisen Befriedigung aus der Pfandsache ein. Die wichtigsten Grundsätze des Pfandrechtes lassen sich kurz zusammenfassen wie folgt:Continue Reading..

10
Sep

Was ist eigentlich Wohnungseigentum?

Gemäß § 2 Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) ist Wohnungseigentum das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Rechte, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.Continue Reading..

10
Sep

Klagslegitimation beim Kauf vom Bauträger

Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.Continue Reading..