Tag: Gewährleistung

15
Sep

Mehr Sicherheit beim Kauf einer Liegenschaft vom Bauträger

Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.

Das Bauträgervertragsgesetz ist anzuwenden, wenn der Erwerber mehr als € 150,– pro m² vor Fertigstellung vorauszahlen muss. Dabei sind auch Zahlungen an Dritte (etwa für Sonder­wünsche) zu berücksichtigen, wenn sie auf dem Vertrag beruhen oder vom Bauträger vorgegeben sind.

Die mit 01.07.2008 in Kraft getretene Novelle zum Bauträgervertragsgesetz bietet dem Käufer u.a. dadurch mehr Sicherheit, dass 2 % des Kaufpreises erst nach Ablauf von 3 Jah­ren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes zu bezahlen sind, soferne der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garan­tie oder Versicherung gesichert hat. Damit ist zu Gunsten des Käufers ein Haftrücklass in Höhe von 2 % des Kaufpreises normiert.

10
Sep

Klagslegitimation beim Kauf vom Bauträger

Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.Continue Reading..

09
Sep

Kann man die Grunderwerbsteuer zurückfordern oder herabsetzen?

Bei der Rückabwicklung von Immobilienkaufgeschäften können Sie sich die Grunderwerbsteuer zurückholen. Gleiches gilt sinngemäß bei einer nachträglichen Reduktion des Kaufpreises.Continue Reading..

22
Aug

Wichtige Bestandteile Ihres Immobilien-Kaufvertrages!

Jeder Immobilien-Kaufvertrag muss massgeschneidert an die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden. Informieren Sie sich vorab genau über Ihre Rechte und Pflichten. Lesen Sie weiter, wenn Sie einen Überblick über wesentliche Vertragsbestandteile erhalten möchten:Continue Reading..