Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender.Continue Reading..
Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender.Continue Reading..
Alle drei genannten dinglichen Rechte sind persönliche Dienstbarkeiten, welche zugunsten einer bestimmten Person auf einer Sache oder auf einem Grundstück lasten können.Continue Reading..