Category: Finanzierung

08
Nov
06
Nov
06
Nov
05
Nov

Zinsen weiterhin niedrig

Der Leitzins der US-Notenbank bleibt voraussichtlich «für einen längeren Zeitraum» in seiner historisch niedrigen Spanne zwischen Null und 0,25 Prozent. Continue Reading..

23
Okt

Grunderwerb in Salzburg durch Ausländer

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 – SGVG 2001 regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer im Bundesland Salzburg Immobilien erwerben bzw. in Bestand nehmen können. EU-Bürger sind den Inländern gleichgestellt. Die §§ 8 bis 16 des SGVG 2001 legen den Rahmen für den Grunderwerb durch Ausländer fest.

Continue Reading..

13
Sep

KMU-Fördermittel für Grunderwerb und Baukosten

Durch ERP-Fördermittel können innovative Klein- und Mittelbetriebe günstige Finanzierungen für den Erwerb von Grundstücken und für die Errichtung von Betriebsgebäuden erhalten.

Das ERP-Programm unterstützt technologisch anspruchsvolle Investitionsprojekte mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten. Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die in einem nationalen Regionalfördergebiet Investitionen tätigen, können diese Förderung in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Förderkredite bewegt sich zwischen € 100.000 und € 7.500.000.

Förderbar sind:

  • Grunderwerb bei Betriebsansiedlung und – neugründung
  • Bauinvestitionen inklusive Bauplanung
  • Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen
  • Kosten für immaterielle Anlagengüter (Patente, Lizenzen)
  • Beratungskosten

Nicht förderbar sind:

  • Kosten die vor Antragsstellung angefallen sind
  • Kosten für Ersatzinvestitionen und gebrauchte Anlagengüter

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen ERP-Kredit.Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, wobei bis zu 3 Jahre tilgungsfrei sein können.Förderzinssätze:1,75 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit2,25 % p.a. in der Tilgungszeit3.75 % p.a. (sprungfix) bei Laufzeit > 6 JahreAls Kosten fallen beim ERP-Fonds einmalig 0,9 % an.Mehr Informationen unter erp-fonds.at

11
Sep

Prinzipien des Pfandrechtes und der Hypothek

Das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht (Hypothek) räumt dem Gläubiger ein gegen jedermann geltendes Recht zur vorzugsweisen Befriedigung aus der Pfandsache ein. Die wichtigsten Grundsätze des Pfandrechtes lassen sich kurz zusammenfassen wie folgt:Continue Reading..

27
Aug
27
Aug
26
Aug