18
Sep

Löst ein Kaufanbot bereits Grunderwerbsteuer aus?

Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht.

Eine solche tritt erst ein, wenn das Anbot seitens des Anbotempfängers (der das Anbot noch nicht angenommen hat) dem Dritten durch eine Vereinbarung abgetreten wird, und sodann der Dritte das Anbot gegenüber dem Anbotsteller annimmt. Dem Kaufanbot steht hiebei ein Anbot zum Abschluss eines anderen Vertrages gleich, Kraft dessen die Übereignung eines Grundstückes verlangt werden kann, z.B. ein Anbot zu einem Tauschvertrag.