Tag: Grund

21
Jan

Hausverlosung und Zivilrecht

Hausverlosungen können gemäß § 879 ABGB nichtig sein, wenn § 168 Strafgesetzbuch verletzt wird. Die verlierenden Loskäufer könnten diesfalls den Einsatz zurückfordern.Continue Reading..

05
Jan

Private Immobilien-Auktionen als neue Chance

Seit 1.1.2009 bietet nunmehr das Gesetz die Gelegenheit, Liegenschaften mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes aussergerichtlich bestmöglich zu versteigernContinue Reading..

18
Sep

Löst ein Kaufanbot bereits Grunderwerbsteuer aus?

Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht. Continue Reading..

18
Sep

Der Unterschied zwischen Wohnungsgebrauchsrecht und Fruchtgenussrecht

Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender.Continue Reading..

17
Sep

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot schützt Ihren Grundbesitz!

Durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch können Sie den Bestand Ihres Eigentums sicherstellen. Dieses Instrument verhindert auch, dass Gläubiger auf Ihre Liegenschaft zugreifen können.Continue Reading..

13
Sep

KMU-Fördermittel für Grunderwerb und Baukosten

Durch ERP-Fördermittel können innovative Klein- und Mittelbetriebe günstige Finanzierungen für den Erwerb von Grundstücken und für die Errichtung von Betriebsgebäuden erhalten.

Das ERP-Programm unterstützt technologisch anspruchsvolle Investitionsprojekte mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten. Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die in einem nationalen Regionalfördergebiet Investitionen tätigen, können diese Förderung in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Förderkredite bewegt sich zwischen € 100.000 und € 7.500.000.

Förderbar sind:

  • Grunderwerb bei Betriebsansiedlung und – neugründung
  • Bauinvestitionen inklusive Bauplanung
  • Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen
  • Kosten für immaterielle Anlagengüter (Patente, Lizenzen)
  • Beratungskosten

Nicht förderbar sind:

  • Kosten die vor Antragsstellung angefallen sind
  • Kosten für Ersatzinvestitionen und gebrauchte Anlagengüter

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen ERP-Kredit.Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, wobei bis zu 3 Jahre tilgungsfrei sein können.Förderzinssätze:1,75 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit2,25 % p.a. in der Tilgungszeit3.75 % p.a. (sprungfix) bei Laufzeit > 6 JahreAls Kosten fallen beim ERP-Fonds einmalig 0,9 % an.Mehr Informationen unter erp-fonds.at