Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sehen Situationen vor, in welchen ein Verbraucher bzw. Käufer von einem Immobiliengeschäft zurücktreten kann.Continue Reading..
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sehen Situationen vor, in welchen ein Verbraucher bzw. Käufer von einem Immobiliengeschäft zurücktreten kann.Continue Reading..
Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.
Das Bauträgervertragsgesetz ist anzuwenden, wenn der Erwerber mehr als € 150,– pro m² vor Fertigstellung vorauszahlen muss. Dabei sind auch Zahlungen an Dritte (etwa für Sonderwünsche) zu berücksichtigen, wenn sie auf dem Vertrag beruhen oder vom Bauträger vorgegeben sind.
Die mit 01.07.2008 in Kraft getretene Novelle zum Bauträgervertragsgesetz bietet dem Käufer u.a. dadurch mehr Sicherheit, dass 2 % des Kaufpreises erst nach Ablauf von 3 Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes zu bezahlen sind, soferne der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert hat. Damit ist zu Gunsten des Käufers ein Haftrücklass in Höhe von 2 % des Kaufpreises normiert.
Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.Continue Reading..
Meistens finden Käufer ihr Wunschobjekt auf folgenden Wegen:Continue Reading..
Ein Bauträgervertrag ist ein besonders modifizierter Immobilien-Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Immobilienkäufer.Continue Reading..