IMMOBILIEN

Der Erwerb einer Immobilie zählt sicherlich zu den einschneidensten und aufgrund der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen sicherlich auch zu den nachhaltigsten Lebensentscheidungen. Der Ankauf einer Immobilie birgt aber auch zahlreiche Gefahren, sodass eine Kaufentscheidung wohl überlegt sein sollte. Ein Blick ins Grundbuch reicht für einen juristischen Laien meist nicht aus, um die die Tragweite der sich daraus allenfalls ergebenden Belastungen und die damit verbundenen Folgen abschätzen zu können. Manche Belastungen oder Einschränkungen sind auch gar nicht aus dem Grundbuch ersichtlich.

Neuerungen 2012/2013

Im November 2012 wurde das Salzburger Grundverkehrsgesetz grundlegend geändert und ist es seither nicht mehr möglich, ohne weiteres ein Objekt als Zweitwohnsitz zu nutzen. Von diesen Regelungen ist aber nicht ausschließlich der Kauf einer Liegenschaft, sondern in bestimmten Fällen auch dessen Vermietung und Verpachtung betroffen. Die Konsequenzen einer Missachtung dieser Bestimmung sind weitreichend und sehen neben empfindlichen Geldstrafen im Extremfall sogar die zwangsweise Versteigerung des Objektes vor.

die ´dos and dont´s ´ beim Liegenschaftskauf

> Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche wesentlichen Unterlagen betreffend das Objekt vom Verkäufer oder Makler erhalten haben. Studieren Sie diese Unterlagen eingehend und wenden Sie sich bei Unklarheiten entweder an den Verkäufer oder an den Anwalt Ihres Vertrauens.

> Unterschreiben Sie im Vorfeld keine rechtsverbindlichen Erklärungen, inbesondere auch keine Kaufanbote. Gerade bei vorformulierten Kaufanboten ist Vorsicht geboten, da diese oft für Sie nicht erkennbare nachteilige Regelungen enthalten können (Stichwort: Bindungsfristen, einseitige Rücktrittsklauseln, Pönalen,…).

> Wählen Sie für die Vertragserrichtung den Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens. Auch den in einem Kaufanbot bereits vorgesehenen Vertragserrichter brauchen Sie nicht zu akzeptieren; stellen Sie einfach über Ihren Anwalt ein eigenes Kaufanbot.

der Liegenschafts(s)check

Sie benötigen Auskünfte und rechtlichen Rat zu Ihrer Wunsch-Immobilie und / oder Hilfestellung bei der Erstellung eines Kaufanbotes. Gegen einen im Vorfeld zu vereinbarenden und vom Umfang der Erhebungen abhängigen Pauschalbetrag „durchleuchten“ wir Ihre Wunsch-Immobilie und erörtern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die rechtlichen Gegebenheiten.