BAURECHT

Bauvertrag, Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag, Haftrücklässe, Pönalvereinbarungen, Gewährleistungsrecht usw.

Gerade das Baurecht zeichnet sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Normen und Bestimmungen aus, welche das Spannungsfeld zwischen Unternehmer einerseits und Bauherren andererseits, aber auch zwischen beteiligten Unternehmern untereinander regeln.

Der Ausgang von Baurechtsstreitigkeiten hängt vielfach davon ab, ob bereits im Vorfeld entsprechende vertragliche Regelungen getroffen wurden bzw. der Schaden dokumentiert werden kann. Gerade hier spielt die Beweissicherung eine große Rolle.

Eine solide vertragliche Basis bpw. in Form eines Subunternehmervertrages bietet nicht nur den Beteiligten Sicherheit, sondern dient auch der Prozessvermeidung.

Versäumnisse in der Vertragsgestaltung oder unzureichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) können am Ende bei Unternehmern zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und beim Bauherren allenfalls zum Verlust von Ansprüchen führen.

Hier besteht für alle Beteiligten ein erhöhter Beratungsbedarf.