Gemäß § 2 Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) ist Wohnungseigentum das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Rechte, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.Continue Reading..
Gemäß § 2 Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) ist Wohnungseigentum das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Rechte, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.Continue Reading..