Durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch können Sie den Bestand Ihres Eigentums sicherstellen. Dieses Instrument verhindert auch, dass Gläubiger auf Ihre Liegenschaft zugreifen können.Continue Reading..
Durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch können Sie den Bestand Ihres Eigentums sicherstellen. Dieses Instrument verhindert auch, dass Gläubiger auf Ihre Liegenschaft zugreifen können.Continue Reading..
Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.
Das Bauträgervertragsgesetz ist anzuwenden, wenn der Erwerber mehr als € 150,– pro m² vor Fertigstellung vorauszahlen muss. Dabei sind auch Zahlungen an Dritte (etwa für Sonderwünsche) zu berücksichtigen, wenn sie auf dem Vertrag beruhen oder vom Bauträger vorgegeben sind.
Die mit 01.07.2008 in Kraft getretene Novelle zum Bauträgervertragsgesetz bietet dem Käufer u.a. dadurch mehr Sicherheit, dass 2 % des Kaufpreises erst nach Ablauf von 3 Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes zu bezahlen sind, soferne der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert hat. Damit ist zu Gunsten des Käufers ein Haftrücklass in Höhe von 2 % des Kaufpreises normiert.
Ab 1.1.2009 besteht in Österreich auf Grund des neuen Feilbietungsrechtsänderungsgesetztes (FRÄG) die Möglichkeit, Liegenschaften im Rahmen eines privaten Versteigerungsverfahrens zu vermarkten. Lesen Sie mehr über Ablauf und Inhalt dieser vielversprechenden Verwertungsmethode. Mehr zur Auktion hier!Continue Reading..
Durch ERP-Fördermittel können innovative Klein- und Mittelbetriebe günstige Finanzierungen für den Erwerb von Grundstücken und für die Errichtung von Betriebsgebäuden erhalten.
Das ERP-Programm unterstützt technologisch anspruchsvolle Investitionsprojekte mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten. Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die in einem nationalen Regionalfördergebiet Investitionen tätigen, können diese Förderung in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Förderkredite bewegt sich zwischen € 100.000 und € 7.500.000.
Förderbar sind:
Nicht förderbar sind:
Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen ERP-Kredit.Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, wobei bis zu 3 Jahre tilgungsfrei sein können.Förderzinssätze:1,75 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit2,25 % p.a. in der Tilgungszeit3.75 % p.a. (sprungfix) bei Laufzeit > 6 JahreAls Kosten fallen beim ERP-Fonds einmalig 0,9 % an.Mehr Informationen unter erp-fonds.at
Gemäß § 2 Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) ist Wohnungseigentum das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Rechte, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.Continue Reading..