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Wichtige Bestandteile Ihres Immobilien-Kaufvertrages!

Jeder Immobilien-Kaufvertrag muss massgeschneidert an die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden. Informieren Sie sich vorab genau über Ihre Rechte und Pflichten. Lesen Sie weiter, wenn Sie einen Überblick über wesentliche Vertragsbestandteile erhalten möchten:

Damit Sie Eigentum an der nach langer Suche gefundenen Liegenschaft erwerben können, müssen Sie mit der verkaufenden Partei einen Kaufvertrag abschliessen und die Eintragung des Eigentumsrechtsüberganges im Grundbuch veranlassen. Der Kaufvertrag regelt die genauen Modalitäten und sollte im Detail exakt an Ihre jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden. Ein Kaufvertrag beinhaltet insbesondere folgende Punkte :

1. Vertragsparteien: Bei juristischen Personen, wie z.B. GmbH oder Privatstiftung, muss auf den genauen Firmenwortlaut und die Vertretungsberechtigung geachtet werden.

2. Kaufgegenstand: Auf Basis eines aktuellen Grundbuchstandes muss die kaufgegenständliche Liegenschaft genau und zweifelsfrei definiert werden. Das Grundbuch besteht aus Einlagen (kurz EZ genannt), welchen wiederum ein oder mehrere Grundstücke (kurz GST) zugeschrieben sein können. Das Grundbuch gibt insbesondere Auskunft über die Eigenschaften der Liegenschaft (Adresse, Größe, Widmung etc.), die Eigentumsverhältnisse und die eingetragenen Lasten (z.B. Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten).

3. Kaufpreis: Neben der Höhe des Entgeltes bedarf es auch einer Regelung der Zahlungsmodalitäten. In der Regel ist die Zahlung im Rahmen einer Treuhandschaft notwendig. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass der Käufer oder die finanzierende Bank den Kaufpreis nach Unterfertigung des Kaufvertrages an den mit der Treuhandschaft beauftragten Rechtsanwalt bezahlt. Erst wenn der Rechtsanwalt über alle zur Eintragung des lastenfreien Eigentumsrechtes des Käufers erforderlichen Urkunden verfügt, wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausbezahlt.

4. Übergabe: Diese erfolgt in der Regel nach Zahlung des Kaufpreises an den Treuhänder. Wichtig ist die Festlegung des Übergabestichtages, da dieser für die Abrechnung von laufenden Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Kanalgebühren etc.) relevant ist.

5. Gewährleistung: Es ist weit verbreiteter Usus, dass der Verkäufer nicht für einen bestimmen Zustand oder einbestimmtes Erträgnis Gewähr leistet. Umso wichtiger ist es für Käufer, sich vorab über den rechtlichen und bautechnischen Zustand des Zielobjektes genau zu informieren.

6. Nebenbestimmungen: Sinnvoll sind insbesondere Schriftformgebot, Gerichtsstand, Rechtswahl, Anfechtungsverzichte und Salvatorische Klausel.

7. Aufsandungserklärung: Diese Erklärung hat nichts mit der Sandkiste Ihrer Kinder zu tun :) ! So nennt man die für das Grundbuch zusammengefasste Erklärung der Verkäuferin, dass das Eigentumsrecht der Käuferin im Grundbuch eingetragen werden kann.

Diese Aufzählung soll nur einen Überblick über wesentliche Vertragsbestimmungen geben und ist bei weitem nicht vollständig!