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Aug

Checkliste Kreditvertrag

Wenn Sie zur Finanzierung Ihrer Liegenschaft einen Kredit in Anspruch nehmen, sollten Sie einige Punkte beherzigen:

Auf das Kreditgespräch mit Ihrer Bank sollten Sie sich gut vorbreiten. Jedes Kreditinstitut ist verständlicherweise risikoscheu und prüft Kreditfähigkeit sowie Kreditwürdigkeit. Ihre Kreditfähigkeit ergibt sich grundsätzlich aus dem frei verfügbaren Einkommen und aus den Sicherheiten (Pfandrecht, Bürgschaft etc.) welche der Bank angeboten werden können. Unter dem Begriff Kreditwürdigkeit kann man die sonstigen Rahmenbedingungen bzw. „soft facts“ bezeichnen. Darunter fallen z.B. Ihr persönliches Auftreten, Bonitätsauskünfte von Kreditschutzverbänden, eine langjährige Geschäftsbeziehung zur Hausbank, ein überzeugender Investitionsplan, die Kooperation mit seriösen Partnern, mehrere Mitschuldner oder die Hinzuziehung von kompetenten Beratern.

Je sicherer Sie das Kreditgeschäft für die Bank darstellen können, desto günstigere Konditionen können Sie verhandeln! Ihr Einsatz macht sich bezahlt.

Beim Kreditvertrag selbst sollten Sie mit Ihrem Berater insbesondere folgende Regelungen prüfen:

  1. Gesamtbelastung aus dem Kreditverhältnis
  2. Effektivverzinsung
  3. Anzahl und Höhe der Kreditraten
  4. Dauer des Kreditvertrages
  5. Höhe der Nebenkosten
  6. Auswahl des Basiszinssatzes
  7. Bedingungen, die zu einer Anpassung des Kreditverhältnisses führen
  8. Kündigungs- und Auflösungsmöglichkeiten seitens der Bank
  9. Möglichkeit zur vorzeitigen Tilgung oder Umschuldung durch Kreditnehmer
  10. Pönalen/Strafzahlungen für vorzeitige Auflösung/Umschuldung

Aus der Sicht des Kreditnehmers ist es jedenfalls empfehlenswert, sich zumindest ein oder zwei Vergleichsanbote zum Anbot von der Hausbank zu beschaffen.

Erfahrungsgemäß beleiht eine Bank maximal 80% des Verkehrswertes einer Liegenschaft. Daher sind in der Regel zumindest 20% Eigenmittel erforderlich. Ausnahmen gibt es häufig im Bereich der Wohnbauförderung, wo auch Finanzierungen ab etwa 10% Eigenmittel möglich sind. In Österreich sind die Wohnbauförderbestimmungen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.