Seit 1.1.2009 bietet nunmehr das Gesetz die Gelegenheit, Liegenschaften mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes aussergerichtlich bestmöglich zu versteigern (Freiwillige Feilbietung). Diese Verwertungsmöglichkeit hat nichts mit einer gerichtlichen Zwangsversteigerung im Zuge eines Exekutionsverfahrens zu tun. Vielmehr schafft dieses Gesetz sowohl für den Veräußerer, als auch für den Erwerber im Rahmen der Veräußerung bzw. des Erwerbes einer Liegenschaft große Vorteile.
Wesentliche Vorteile für Verkäufer und Käufer
- Flexible Vermarktung
Die Vermarktung ist keinen besonderen Beschränkungen unterworfen, sodass die Bewerbung der Auktion flexibel gestaltet werden kann. Unter anderem kann das Anbot auch auf der IMMIO-Website beworben werden. - Genehmigungsvorbehalt
Der Verkäufer kann es sich in den Auktionsbedingungen vorbehalten, das Höchstgebot anzunehmen oder auszuschlagen. Damit steht jede andere Verwertungsmöglichkeit offen. - Effizientes Verfahren
Die Auktionsbedingungen werden im Vorfeld von Fachleuten abgeklärt und festgelegt. Dadurch kann der Verkaufprozess rasch und effizient abgewickelt werden. - Markgerechter Veräußerungserlös
Durch die Teilnahme mehrerer Interessenten am Auktionstermin wird die Erzielung eines markgerechten Veräußerungserlöses begünstigt. - Transparenz
Das Verfahren hat klare festgelegte Regeln und sind die Vorgänge für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent. - Experten-Team
Der Verkauf wird von einem Experten-Team begleitet, woduch Verkäufer und Käufer entlastet werden. - Anonymität
Bis zur Anmeldung zum Versteigerungstermin kann der Käufer anonym bleiben und sich dennoch ausführlich informieren. - Maßgeschneiderte Kosten
Die Höhe des Aufwandes und die Teilung der Kosten zwischen den Parteien können individuell geregelt werden.
All diese Vorteile können vor allem beim Ver- und Ankauf von wertvollen und nachgefragten Liegenschaften genützt werden.
Gemeinsam mit dem IMMIO-Netzwerk unterstützt Sie unser erfahrenes Rechtsanwaltsteam gerne bei der Realisierung Ihres Vorhabens.