Die derzeit populären Hausverlosungen durch Private sind nach dem österreichischen Glücksspielgesetz – GSpG unzulässig. Die Spieler könnten ihre Einsätze zurückfordern.Continue Reading..
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Seit 1.1.2009 bietet nunmehr das Gesetz die Gelegenheit, Liegenschaften mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes aussergerichtlich bestmöglich zu versteigernContinue Reading..