05
Dez

Räumung gegen Geldforderung?

Kann der Mieter dem Räumungsbegehren des Vermieters eine Geldforderungen entgegenhalten und die Räumung dadurch verhindern?

Laut OGH (Urteil vom 13.03.2008, 6 Ob 42/08g) können Geldforderungen mangels Gleichartigkeit nicht gegen ein Räumungsbegehren wegen Nichtzahlung des Bestandzinses aufgerechnet werden.  Der Mieter könnte allerdings behaupten, dass die rückständige Bestandzinsforderung durch eine unbedingte (außergerichtliche) Aufrechnungserklärung bereits erloschen wäre. Eine erst nach Zugang der Auflösungserklärung (z.B. durch Klagszustellung) allenfalls ausgesprochene Aufrechnung berührt die Vertragsauflösung nach § 1118 zweiter Fall ABGB jedoch nicht ( 1 Ob 30/05a).