Der beabsichtigte Verkauf einer vermieteten Wohnung zur Tilgung von Schulden stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar.Continue Reading..
Die derzeit populären Hausverlosungen durch Private sind nach dem österreichischen Glücksspielgesetz – GSpG unzulässig. Die Spieler könnten ihre Einsätze zurückfordern.Continue Reading..