AGBs gelten regelmäßig nur bei ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung der Vertragsparteien.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für den Vertrauensschaden, welcher dem Vertragspartner einer zahlungsunfähigen GmbH entsteht, wenn dieser die Insolvenzreife bei Abschluss des Vertrages nicht kennt. (OGH vom 15.1.08 10 Ob 96/07a).Continue Reading..