Was ist eigentlich Gegenstand der oft zitierten Treuhandschaft beim Immobilienkauf und was haben Sie davon?
Beim Erwerb einer Liegenschaft soll im Wesentlichen einerseits der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden, andererseits soll der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Wer macht nun was zuerst? Wenn der Käufer vor Eintragung im Grundbuch an den Verkäufer bezahlt, läuft er Gefahr sein Geld zu verlieren. Wenn der Verkäufer sein Eigentum überträgt ohne über den Kaufpreis zu verfügen, riskiert auch dieser sein Vermögen. Um beide Interessenlagen abzusichern kommt der Treuhänder ins Spiel. Der Rechtsanwalt ihres Vertrauens erhält von beiden Vertragsparteien einen Treuhandauftrag. Die Vertragsparteien werden daher auch Treugeber genannt, der Rechtsanwalt in diesem Zusammenhang auch Treunehmer bzw. Treuhänder. Zur Auflösung des beschriebenen Dilemmas läuft eine Treuhandschaft wie folgt ab:
Der Verkäufer beantragt beim Grundbuchsgericht eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft, welche ausschließlich dem Treuhänder zugestellt wird. Sobald der Treuhänder über den Rangordnungsbeschluss und den grundbuchsfähigen Kaufvertrag verfügt, kann er die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufer gesichert durchführen.
Der Käufer bezahlt den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Treuhänders, nachdem der Kaufvertrag unterfertigt ist. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn der Treuhänder sowohl über Rangordnung, als auch über den verbücherungsfähigen Kaufvertrag verfügt.
Das Instrument der Rangordnung hat auch den Vorteil, dass der Kaufpreis rasch ausbezahlt werden kann, und zwar noch vor Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch.
In Österreich unterliegt die Treuhandschaft der Rechtsanwälte zum Schutz der Vertragsparteien einer strengen Kontrolle. Zahlungen vom Treuhandkonto dürfen nur an vorher im Kontoverfügungsauftrag genau bezeichnete Personen auf deren Konten getätigt werden. Alle Treugeber erhalten bei jeder Kontobewegung eine Kopie des Kontoauszuges. Darüber hinaus besteht zu Gunsten der Treugeber eine sehr hohe Vertrauensschutzversicherung.
Dank der in Österreich vorbildhaften Treuhand-Revision können Immobilientransaktionen sicher abgewickelt werden. Besonders lobenswert ist auch das in Österreich bereits seit vielen Jahren voll digitalisierte Grundbuch. Auszüge aus dem Grundbuch können so rasch und zuverlässig abgefragt werden.