Alle drei genannten dinglichen Rechte sind persönliche Dienstbarkeiten, welche zugunsten einer bestimmten Person auf einer Sache oder auf einem Grundstück lasten können.Continue Reading..
Alle drei genannten dinglichen Rechte sind persönliche Dienstbarkeiten, welche zugunsten einer bestimmten Person auf einer Sache oder auf einem Grundstück lasten können.Continue Reading..