Tag: Verlosungsplattform

09
Jan

Hausverlosung und Strafrecht

Das Verlosen von Häusern hat in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Das Strafgesetzbuch sieht in § 168 StGB wesentliche Schranken vor und verbietet das Veranstalten und Fördern von Glücksspielen gegen Entgelt. Der Betrieb einer entgeltlichen Internet-Plattform zur Abwicklung von Hausverlosungen ist strafbar. Die Verlosung muss streng von der Immobilien-Auktion (Freiwillige Feilbietung) unterschieden werden.Continue Reading..