Im Zeitraum 2009 bis 2013 werden im Bundesland Salzburg 10.000 bis 15.000 zusätzliche Wohnungen benötigt.Continue Reading..
Im Zeitraum 2009 bis 2013 werden im Bundesland Salzburg 10.000 bis 15.000 zusätzliche Wohnungen benötigt.Continue Reading..
Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 – SGVG 2001 regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer im Bundesland Salzburg Immobilien erwerben bzw. in Bestand nehmen können. EU-Bürger sind den Inländern gleichgestellt. Die §§ 8 bis 16 des SGVG 2001 legen den Rahmen für den Grunderwerb durch Ausländer fest.
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sehen Situationen vor, in welchen ein Verbraucher bzw. Käufer von einem Immobiliengeschäft zurücktreten kann.Continue Reading..
Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für den Vertrauensschaden, welcher dem Vertragspartner einer zahlungsunfähigen GmbH entsteht, wenn dieser die Insolvenzreife bei Abschluss des Vertrages nicht kennt. (OGH vom 15.1.08 10 Ob 96/07a).Continue Reading..
Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerwohnung ist gesetzlich gemäß § 3 Abs 3 WEG 2002 nicht möglich und daher nichtig. Bei Verdacht auf solch eine Widmung sollten Sie die Parifizierungsgrundlagen prüfen.
Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht. Continue Reading..
Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender.Continue Reading..
Durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch können Sie den Bestand Ihres Eigentums sicherstellen. Dieses Instrument verhindert auch, dass Gläubiger auf Ihre Liegenschaft zugreifen können.Continue Reading..