Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.