Informationen für Ärzte

Regress und Nachhaftung

Findet die Behandlung in einem Krankenhaus statt, so wird im Regelfall der Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus bzw. dessen Rechtsträger geschlossen.

In der Praxis sind jedoch Fälle denkbar in denen auch der (angestellte) Arzt vom Patienten direkt in Anspruch genommen werden kann oder allenfalls auch die Gefahr besteht, dass sich das Krankenhaus als Arbeitgeber beim behandelnden Arzt regressiert. Eine rechtzeitige Vorsorge und im Schadensfall umgehende Beauftragung eines geeigneten Vertreters ist für eine erfolgreiche Haftungsabwehr unerlässlich.

Auch ist denkbar dass sich die Folgen eines Behandlungsfehlers etwa erst nach der Pensionierung des Arztes manifestieren, in rechtlicher Hinsicht den Arzt sohin eine Nachhaftung trifft. Auch hier ist eine ausreichende Vorsorge unerlässlich.