30
Okt

Recherche und Vertragsplanung beim Hauskauf

Um kostspielige Gerichtsprozesse zu vermeiden, sollten sich Bauherren und Hauskäufer vorab über ihre Geschäftspartner und über die vertraglichen Grundlagen informieren. Beispielsweise sollten Zahlungen nur nach tatsächlich erreichten Baufortschritt erfolgen und sollten sich Bauherren für etwaige Mängel einen Haftrücklass in Höhe von 3 % bis 5% der Auftragssumme einbehalten. Haftrücklässe können auch in Form einer Bankgarantie beigebracht werden. Ein hohes Mangelpotential besteht vor allem immer dann, wenn Wasser und Feuchtigkeit eine Rolle spielen.

Siehe auch: www.sueddeutsche.de