14
Jan

Hausverlosung und Steuerrecht

Die Verlosung eines Hauses löst Rechtsgeschäftsgebühren in Höhe von 12 % des Gesamtwertes aller Einsätze aus! Die Mitspieler (auch die Verlierer!) kann dafür eine Haftung treffen! Bei Wiederverkauf der Liegenschaft kann auch die Spekulationssteuer entstehen. 

Achtung Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von 12%

Die Verlosung stellt ein Glücksspiel dar, welches eine an das Finanzamt abzuführende Gebühr auslöst. Bei einem Loserlös von z.B. € 1.000.000,– würde allein die Rechtsgeschäftsgebühr von 12 % nach § 33 Tarifpost 17 Absatz 1 Ziffer 7 litera a) Gebührengesetz € 120.000,– betragen.

Hier gehts zu § 33 Gebührengesetz!

Achtung Haftung aller Mitspieler

Zur Abwicklung der Verlosung schliessen die Los-Teilnehmer mit dem Los-Veranstalter jeweils einen Glücksvertrag ab.  Wenn über solch einen Glücksvertrag eine Urkunde errichtet wird, haften gemäß § 28 Gebührengesetz beide Vertragspartner, also auch die Mitspieler, für die 12%ige Rechtsgeschäftsgebühr! Diese Haftung hängt nicht davon ab, ob man gewinn oder verliert.

Hier geht´s zu § 28 Gebührengesetz

Achtung Spekulationssteuer

Der Wiederverkauf der gewonnenen Liegenschaft vor Ablauf der Spekulationsfristen löst die sogenannte „Spekulationssteuer“ nach § 30 Einkommensteuergesetz aus. Wenn die Liegenschaft als Hauptwohnsitz genutzt wird, beträgt die Spekulationsfrist 2 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Hier geht´s zu § 30 Einkommensteuergesetz

Strafrechtliche Bedenken

Verlosungen bergen auch strafrechtliche Gefahren! Siehe dazu folgende Beiträge:

Hausverlosung und Strafrecht

Hausverlosung und Strafrecht 2

Hausverlosung und Strafrecht 3

Zulässigkeit im Sinne des Glücksspielgesetzes?

Hausverlosungen sind unzulässig

Immobilien-Auktion als rechtssichere Alternative

Die Privatversteigerung einer Liegenschaft, welche mit einer Verlosung nichts zu tun hat, ist gesetzlich geregelt und wird von fachlich kompetenten Partnern begleitet. Diese Verwertungsmöglichkeit bietet insbesondere folgende Vorteile:

  1. Rechtssicherheit durch gesetzliche Grundlagen
  2. Flexible Vermarktung
  3. Genehmigungsvorbehalt
  4. Effizientes Verfahren
  5. Markgerechter Veräußerungserlös
  6. Transparenz
  7. Experten-Team
  8. Anonymität
  9. Maßgeschneiderte Kosten

Trotz sorgfältiger Bearbeitung dieses Artikels und des Inhaltes unserer Website stellen diese ausschließlich unsere Rechtsmeinung dar, für welche wir keine Gewähr leisten. Wir haften nicht für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit unserer Angaben.