Tag: Wohnung

23
Okt

Grunderwerb in Salzburg durch Ausländer

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 – SGVG 2001 regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer im Bundesland Salzburg Immobilien erwerben bzw. in Bestand nehmen können. EU-Bürger sind den Inländern gleichgestellt. Die §§ 8 bis 16 des SGVG 2001 legen den Rahmen für den Grunderwerb durch Ausländer fest.

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22
Okt
22
Okt

Energieausweispflicht ab 1.1.2009

Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.

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26
Sep

Verdacht auf nichtiges Wohnungseigentum?

Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerwohnung ist gesetzlich gemäß § 3 Abs 3 WEG 2002 nicht möglich und daher nichtig. Bei Verdacht auf solch eine Widmung sollten Sie die Parifizierungsgrundlagen prüfen.

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18
Sep

Löst ein Kaufanbot bereits Grunderwerbsteuer aus?

Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht. Continue Reading..

18
Sep

Der Unterschied zwischen Wohnungsgebrauchsrecht und Fruchtgenussrecht

Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender.Continue Reading..

17
Sep

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot schützt Ihren Grundbesitz!

Durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes im Grundbuch können Sie den Bestand Ihres Eigentums sicherstellen. Dieses Instrument verhindert auch, dass Gläubiger auf Ihre Liegenschaft zugreifen können.Continue Reading..

15
Sep

Mehr Sicherheit beim Kauf einer Liegenschaft vom Bauträger

Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.

Das Bauträgervertragsgesetz ist anzuwenden, wenn der Erwerber mehr als € 150,– pro m² vor Fertigstellung vorauszahlen muss. Dabei sind auch Zahlungen an Dritte (etwa für Sonder­wünsche) zu berücksichtigen, wenn sie auf dem Vertrag beruhen oder vom Bauträger vorgegeben sind.

Die mit 01.07.2008 in Kraft getretene Novelle zum Bauträgervertragsgesetz bietet dem Käufer u.a. dadurch mehr Sicherheit, dass 2 % des Kaufpreises erst nach Ablauf von 3 Jah­ren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes zu bezahlen sind, soferne der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garan­tie oder Versicherung gesichert hat. Damit ist zu Gunsten des Käufers ein Haftrücklass in Höhe von 2 % des Kaufpreises normiert.

14
Sep
10
Sep

Was ist eigentlich Wohnungseigentum?

Gemäß § 2 Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) ist Wohnungseigentum das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Rechte, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.Continue Reading..