28
Jan

AMS Frist für Wiedereinstellung 2 Monate

Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation überlegen zahlreiche Unternehmen Arbeitsverhältnisse für eine bestimmte Dauer zu unterbrechen.

Arbeitslosengeld bei Unterbrechung

Während der Unterbrechung soll der Dienstnehmer Arbeitslosengeld vom AMS beziehen. Das AMS akzeptiert bei Wiedereinstellungszusagen höchstens eine Frist von 2 Monaten.  Nach dieser Frist muss sich der Arbeitssuchende auch an Dritte vermitteln lassen. Sofern in der Branche des Dienstnehmers jedoch zahlreiche offene Stellen existieren, kann eine Vermittlung zu Drittunternehmen auch vor Ablauf der 2-Monatsfrist zumutbar sein. Eine Vereitelung der vermittelten Arbeitsstelle durch den Arbeitssuchenden kann zum Verlust des Arbeitslosengeldanspruches führen.

Beendigungsansprüche berücksichtigen

Aus der Sicht des Arbeitgebers müssen auch die Folgen der Unterbrechung bzw. Beendigung des Dienstverhältnisses berücksichtigt werden. Grundsätzlich löst eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses die Beendigungsansprüche (Abfertigung, Urlaubsgeld, Überstunden etc.) aus. Diesbezüglich sollte mit dem Dienstnehmer das Einvernehmen hergestellt werden. Beispielsweise kann für die Abfertigung eine Stundung vereinbart werden.