13
Okt

Wann gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen?

AGBs gelten regelmäßig nur bei ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung der Vertragsparteien.

Ausdrückliche Vereinbarung von AGB

Zur ausdrücklichen Vereinbarung genügt es, wenn der Unternehmer vor dem Abschluss des Vertrages erklärt, das Geschäft nur zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessen zu wollen und sich der Vertragspartner darauf einlässt.

Stillschweigende Vereinbarung von AGB

Eine Stillschweigende Unterwerfung des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn dem Kunden deutlich erkennbar ist, dass der Unternehmer nur zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen will, und er überdies wenigstens die Möglichkeit hat, vom Inhalt der AGBs Kenntnis zu nehmen.

Fehlt eine der geschilderten Voraussetzungen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Kunde mit den AGB einverstanden ist.

Widersprechende AGB:

Sofern zwei Unternehmen jeweils AGB verwenden und sich diese in einzelnen Punkten widersprechen, werden die diesbezüglich strittigen Regelungen nicht rechtswirksam vereinbart und gelten diese nicht.

Gesetzlicher Rahmen für AGB:

Gemäß § 864a ABGB werden Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts in AGB, die ein Vertragsteil verwendet, NICHT Betandteil des Vertrages, wenn sie dem anderen nachteilig sind und er mit diesen nach den Umständen nicht rechnen musste. Gegenausnahme: Wenn der Kunde auf aussergewöhnliche Regelungen besonders hingewiesen wurde, gelten diese.

Nach § 879 Abs 3 ABGB sind AGB-Bestimmungen NICHTIG, wenn diese den anderen Vertragspartner gröblich benachteiligen. Bei Konsumenten kommen auch die Schutzbestimmungen des § 6 KSchG zur Anwendung.

Nach § 6 Abs 3 KSchG gilt das Transparenzgebot bei AGB. Unklare oder unverständliche Regelungen in AGB sind UNWIRKSAM.

Praxistip für Unternehmen:

Stellen Sie Ihre AGB auf Ihrer Website gut sichtbar zum Download zur Verfügung. Verweisen Sie in Ihrer Korrespondenz und in Ihren Bestellformularen deutlich und nachvollziehbar auf den Einbezug ihrer AGB. Lassen Sie Ihre AGB auf Gesetzmäßigkeit (insbesondere §§ 864a und 879 ABGB und § 6 KSchG) überprüfen.

Praxistip für Kunden und Konsumenten:

Lesen Sie das Kleingedruckte der AGB! Bei Streitigkeiten sollten Sie Abklären, ob die AGB des Vertragspartners den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

OGH-Entscheidungen

Einschlägige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, welche sie im RIS kostenlos beziehen können:

7 Ob 48/80 – Geltung von AGB nur bei ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung
7 Ob 592/80 – Abschlusswille des Unternehmers unter Anwendung seiner AGB muss deutlich erkennbar sein
7 Ob 535/87, 1 Ob 1/00d – Kunde muss Möglichkeit haben, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen
2 Ob 275/99a – Bei widersprechenden AGB  ist Streitpunkt nicht geregelt und gilt die gesetzliche Regel.