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Okt

Energieausweispflicht ab 1.1.2009

Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis liefert die relevanten Energie-Kennzahlen eines Gebäudes. Der Nutzer soll vorab Informationen über den Energieverbrauch, die Dämmung und die Betriebskosten erhalten, um die Gesamtkosten zur Nutzung einer Liegenschaft besser einschätzen zu können.

Die Offenlegung der Energieeigenschaften und die dadurch geschaffene Vergleichbarkeit von Gebäuden wird auch Wert und Preis von Liegenschaften beeinflussen. Für Eigentümer von Immobilien besteht nun ein Anreiz, in Energiesparmaßnahmen zu investieren, da so bessere Rahmenbedingungen für Mieter und Käufer geschaffen werden. Die Energieeffizient kann gerade in Zeiten hoher Energiepreise zu einem wesentlichen Wertbestimmungsfaktor bei Immobilien werden.

Wird ein Energieausweis nicht spätestens bis zum Vertragsabschluss vorgelegt, gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart (§5 EAVG). Die Vorlage ist gesetzlich zwingend vorgesehen und kann auch durch Vereinbarung nicht abbedungen werden (§6 EAVG).

TIPP für Käufer und Mieter:
In Salzburg ist der Energieausweis im Rahmen der Wohnbauförderung bereits seit 2003 im Einsatz, sodass schon bei zahlreichen Liegenschaften die Energie-Kennzahlen vorliegen. Verlangen Sie schon jetzt die Vorlage des Energieausweises. Mit den darin ausgewiesenen Daten können Sie einen Baufach-Spezialisten konsultieren, um die Auswirkungen auf die Energieeffizienz und den Wert der Liegenschaft einzuschätzen. So können Sie Anknüpfungspunkte für Preisverhandlungen schaffen.

TIPP für Eigentümer:
Je nach Bundesland gibt es Förderungen zur Sanierung von Gebäuden und zur Verbesserung der Energieeffizienz. Eine Investition in Sparmaßnahmen kann sich lohnen.
Förderdarlehen zur Gebäudesanierung in Salzburg – Detaillierte Information des SIR

Weitere Infos zum Energieausweis:

Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG
Muster eines Energieausweises
Infoseite
der Salzburger Landesregierung zum Energieausweis
Liste von Energieausweis-Berechnern