09
Sep

Kann man die Grunderwerbsteuer zurückfordern oder herabsetzen?

Bei der Rückabwicklung von Immobilienkaufgeschäften können Sie sich die Grunderwerbsteuer zurückholen. Gleiches gilt sinngemäß bei einer nachträglichen Reduktion des Kaufpreises.Gemäß § 17 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) kann die Grunderwerbsteuer rückabgewickelt werden, wenn binnen 3 Jahren ab Entstehung der Steuerschuld ein entsprechender Antrag beim Finanzamt eingebracht wird. Grundlage für solch einen Antrag ist eine der nachstehend genannten Ereignisse:

  • Der Kaufvertrag wurde durch Vereinbarung aufgehoben.
  • Das Kaufgeschäft wurde auf Grund eines vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht.
  • Der Erwerbsvorgang wurde auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht, da eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt wurde (z.B. Zahlung des Kaufpreises, Nichtvorliegen einer bestimmten vereinbarten Eigenschaft des Kaufobjektes etc.).
  • Das Rechtsgeschäft ist ungültig und das wirtschaftliche Ergebnis wurde beseitigt.

Wenn Sie mit dem Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertages eine Reduktion des Kaufpreises vereinbaren, können Sie eine entsprechende Herabsetzung der Grunderwerbsteuer beantragen, sofern dies binnen 3 Jahren ab Entstehen der Steuerschuld erfolgt. Sinngemäß kann diese Steuer auch reduziert werden, wenn im Rahmen der Gewährleistung eine Preisminderung  erfolgte.